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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1990 - 14 L 12/90   

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https://dejure.org/1990,6117
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1990 - 14 L 12/90 (https://dejure.org/1990,6117)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.12.1990 - 14 L 12/90 (https://dejure.org/1990,6117)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 14 L 12/90 (https://dejure.org/1990,6117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 9 Abs. 1 MuSchG; § 9 Abs. 3 MuSchG; § 8 MuSchG; § 626 BGB
    Arbeitsrecht; Kündigungsgrund; Besondere Umstände; Zustimmung zur Kündigung; Mutterschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Kündigungsgrund; Besondere Umstände; Zustimmung zur Kündigung; Mutterschutz

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1990 - 14 L 12/90
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 294) hat demgemäß ausgesprochen, daß ein "besonderer Fall" nicht gleichbedeutend sei mit "wichtiger Grund" im Sinne von § 626 BGB.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 2825/92

    Mutterschutz: zum Vorliegen eines die fristlose Kündigung während der

    Bei einmaligen schwerwiegenden Verstößen kommt es maßgeblich darauf an, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder aufgrund sonstiger besonderer Umstände eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zu einer Auflösung nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist für den Arbeitgeber auch bei Berücksichtigung der Folgen für die werdende Mutter ein unzumutbares Opfer darstellen würde (z. B. OVG Lüneburg, Urt. v. 5.12.1990, SchlHA 1991, 98 f. = AP Nr. 18 zu § 9 MuSchG; Hessischer VGH, Urt. v. 21.1.1971, ZfSH 1972, 87; Bulla/Buchner, a.a.O., RdNr. 155; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz, 5. Auflage, 1986, § 9 RdNr. 279).
  • VG Arnsberg, 30.06.2003 - 11 K 1346/03

    Verletzung von arbeitsvertraglicher Pflichten

    vgl. Zmarzlik/Zipperer/Viethen: Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, BErzGG, Kommentar, 8. Aufl. 1999, § 18 BErzGG, Rdnr. 21 in Verbindung mit § 9 MuSchG, Rdnr. 71; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.1993 - 10 S 2825/92 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.12.1990 - 14 L 12/90 - OVG NW, Urteil vom 06.05.1985 - 12 A 2094/83 - (jeweils zu § 9 MuSchG).
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